Aufenthaltsgenehmigung Norwegen
Inhaltsverzeichnis
- 1 Norwegen und die EU: Das EØS-Abkommen
- 2 Die EØS-Registrierung: Schritt für Schritt
- 3 UDI: Die zentrale Ausländerbehörde
- 4 Personnummer und D-Nummer
- 5 Arbeitserlaubnis für EU-Bürger
- 6 Selbstständige und Freiberufler
- 7 Steuerliche Registrierung
- 8 Familiennachzug
- 9 Dauerhaftes Aufenthaltsrecht
- 10 Norwegische Staatsbürgerschaft
- 11 Häufige Fragen
Norwegen ist kein EU-Mitglied. Das ist der erste Satz, den jeder kennen muss, der über eine Auswanderung nachdenkt. Aber Norwegen ist Mitglied des EØS (Europäischer Wirtschaftsraum, auf Deutsch EWR), und das macht für EU-Bürger fast alles genauso einfach wie einen Umzug innerhalb der EU. Fast. Denn es gibt ein paar Unterschiede, die den Prozess komplizierter machen als nötig.
Als EU-Bürger brauchst du kein Visum für Norwegen. Du darfst einreisen, dich aufhalten, arbeiten und leben. Aber du musst dich registrieren lassen. Du musst bei der Polizei erscheinen, bei der Steuerbehörde erscheinen und einen Haufen Formulare ausfüllen. Der bürokratische Aufwand ist höher als bei einem Umzug innerhalb der EU, weil Norwegen seine eigenen Systeme hat, die nicht mit den EU-Systemen vernetzt sind.
In diesem Artikel gehe ich jeden Schritt durch. Von der EØS-Registrierung über die Personnummer bis zur Steuerkarte. Mit realistischen Zeitangaben, konkreten Erfahrungswerten und den Stolpersteinen, die in offiziellen Merkblättern gerne unterschlagen werden.
Norwegen und die EU: Das EØS-Abkommen
Das EØS-Abkommen (EØS-avtalen) trat 1994 in Kraft und bindet Norwegen, Island und Liechtenstein in den europäischen Binnenmarkt ein. Für die Freizügigkeit bedeutet das: EU-Bürger haben das Recht, sich in Norwegen aufzuhalten, zu arbeiten und niederzulassen. Norwegen wendet die meisten EU-Richtlinien zur Personenfreizügigkeit an, mit einigen norwegischen Sonderregelungen.
Der entscheidende Unterschied zu einem EU-Umzug: Norwegen ist nicht Teil des Schengen-Informationssystems in gleicher Weise wie EU-Staaten, hat eigene Ausländergesetze (utlendingsloven) und eine eigene Ausländerbehörde (UDI). Die Rechte sind ähnlich, aber die Prozesse sind anders. Wer von Deutschland nach Frankreich zieht, meldet sich einfach beim Rathaus an. Wer nach Norwegen zieht, muss sich bei UDI registrieren, zur Polizei gehen und beim Skatteetaten (Steuerbehörde) vorstellig werden. Drei Behörden statt einer.
EU-Bürger dürfen sich bis zu drei Monate ohne Registrierung in Norwegen aufhalten. In dieser Zeit kannst du dich umsehen, eine Wohnung suchen und einen Job finden. Wenn du länger als drei Monate bleiben willst, musst du dich registrieren lassen. Das gilt auch, wenn du vor den drei Monaten einen Job anfängst.
Die EØS-Registrierung: Schritt für Schritt
Die EØS-Registrierung ist der wichtigste bürokratische Schritt nach der Einreise. Du musst sie innerhalb von drei Monaten nach der Einreise durchführen. Der Prozess läuft so ab:
Schritt 1: Online-Antrag bei UDI. Gehe auf die Website udi.no und fülle das Registrierungsformular für EØS-Bürger aus. Du wählst die Aufenthaltsgrundlage: Arbeitnehmer, Selbstständiger, Student, ausreichende Eigenmittel oder Familienangehöriger. Du bekommst eine Bestätigung per E-Mail mit einer Referenznummer.
Schritt 2: Termin bei der Polizei. Nach dem Online-Antrag buchst du einen Termin bei der lokalen Polizeistation (SUA, Service for utlendingsadministrasjon). In Oslo, Bergen und Stavanger gibt es separate Ausländerbüros. In kleineren Städten ist es die reguläre Polizeistation. Die Wartezeit für einen Termin beträgt je nach Standort eine bis sechs Wochen. In Oslo kann es länger dauern, besonders im Sommer, wenn viele Saisonarbeiter kommen.
Schritt 3: Persönliche Vorstellung. Beim Polizeitermin bringst du mit: gültigen Reisepass oder Personalausweis, die UDI-Referenznummer, einen Nachweis deiner Aufenthaltsgrundlage (Arbeitsvertrag, Immatrikulationsbescheinigung, Kontoauszug), Passfoto und Nachweis einer Adresse in Norwegen (Mietvertrag). Die Polizei nimmt deine Daten auf, prüft die Dokumente und gibt dir ein Registrierungsformular. Die Bearbeitung dauert in der Regel ein bis vier Wochen.
Schritt 4: Registrierungsbescheinigung (registreringsbevis). Nach der Bearbeitung bekommst du dein Registreringsbevis, eine Bescheinigung, die dein Aufenthaltsrecht in Norwegen dokumentiert. Diese Bescheinigung hat kein Ablaufdatum. Du musst sie nicht erneuern. Sie gilt, solange du die Aufenthaltsvoraussetzungen erfüllst.
UDI: Die zentrale Ausländerbehörde
UDI (Utlendingsdirektoratet) ist die norwegische Ausländerbehörde und zuständig für alle Aufenthalts- und Einwanderungsfragen. Für EU-Bürger ist der Kontakt mit UDI in der Regel unkompliziert, weil die EØS-Registrierung ein Standardverfahren ist. Aber UDI hat auch die Macht, Aufenthaltsgenehmigungen abzulehnen oder zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind.
Die UDI-Website (udi.no) ist die wichtigste Informationsquelle. Sie ist auf Norwegisch und Englisch verfügbar und enthält detaillierte Anleitungen für jeden Aufenthaltstyp. Es gibt auch eine Telefonhotline unter +47 23 35 16 00, die auf Norwegisch und Englisch berät. Meine Erfahrung: Die Website ist gut, die Telefonhotline ist schwer erreichbar (Wartezeiten von 30 bis 60 Minuten sind normal). In dringenden Fällen ist der persönliche Besuch bei der Polizeistation oft schneller als ein Telefonat mit UDI.
Wichtig zu wissen: UDI und die Polizei arbeiten zusammen, sind aber verschiedene Behörden. UDI entscheidet über die Aufenthaltsgenehmigung, die Polizei führt die praktische Registrierung durch. Wenn du ein Problem mit deiner Registrierung hast, wende dich zuerst an die Polizeistation, nicht an UDI. UDI ist für grundsätzliche Fragen und Beschwerden zuständig, die Polizei für den täglichen Betrieb.
Personnummer und D-Nummer
Die Fødselsnummer (Personnummer) ist die wichtigste Nummer in Norwegen. Ohne sie geht fast nichts: kein Bankkonto, kein Mobilfunkvertrag, kein BankID, kein helsenorge.no-Zugang. Die Fødselsnummer besteht aus 11 Ziffern: den 6 Ziffern des Geburtsdatums (TTMMÅÅ) und 5 individuellen Ziffern. Du bekommst sie automatisch, wenn du dich beim Folkeregister (Skatteetaten) anmeldest.
Der Prozess: Nachdem du dein Registreringsbevis von der Polizei bekommen hast, gehst du zum Skatteetaten (Steuerbehörde) und meldest dich im Folkeregister an. Du brauchst: Reisepass, Registreringsbevis, Mietvertrag und gegebenenfalls eine Geburtsurkunde. Der Skatteetaten gibt dir nach der Anmeldung eine Fødselsnummer. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel zwei bis vier Wochen, kann aber auch sechs Wochen dauern.
Die D-Nummer ist eine vorläufige Identifikationsnummer für Personen, die sich weniger als sechs Monate in Norwegen aufhalten oder auf ihre Fødselsnummer warten. Mit der D-Nummer kannst du arbeiten und Steuern zahlen, aber kein Bankkonto eröffnen und kein BankID bekommen. Die D-Nummer wird oft automatisch vergeben, wenn du eine Steuerkarte beantragst, bevor deine Fødselsnummer fertig ist.
Mein Tipp: Erledige die Anmeldung beim Skatteetaten so früh wie möglich. Die Fødselsnummer ist der Schlüssel zu allem. Ohne sie bist du in Norwegen in einer Art bürokratischem Schwebezustand. Du kannst arbeiten, aber viele alltägliche Dinge wie Bankkonto, Handyvertrag oder die Anmeldung bei einem Fastlege funktionieren erst mit der Fødselsnummer. Je schneller du sie bekommst, desto schneller normalisiert sich dein Alltag.
Arbeitserlaubnis für EU-Bürger
EU-Bürger brauchen in Norwegen keine separate Arbeitserlaubnis. Das EØS-Abkommen gewährt die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit. Du darfst jeden Job annehmen, in jeder Branche, zu den gleichen Bedingungen wie norwegische Staatsbürger. Es gibt keine Einschränkungen nach Beruf, Qualifikation oder Region.
Was du brauchst, um legal zu arbeiten: Einen Arbeitsvertrag (arbeidsavtale), eine Steuerkarte (skattekort) und deine EØS-Registrierung. Die Steuerkarte beantragst du beim Skatteetaten, entweder online unter skatteetaten.no oder persönlich. Die Steuerkarte bestimmt, wie viel Steuer dein Arbeitgeber von deinem Gehalt einbehält. Ohne Steuerkarte zieht der Arbeitgeber 50 Prozent Steuern ab. Das bekommst du zwar am Jahresende zurück, aber es ist unnötig und lässt sich durch eine rechtzeitige Beantragung vermeiden.
Die Steuerkarte bekommst du mit einer D-Nummer oder Fødselsnummer. Du brauchst nicht auf die Fødselsnummer zu warten, um arbeiten zu können. Die D-Nummer reicht für den Anfang. Viele Arbeitgeber helfen dir auch bei der Beantragung oder haben eigene Personalabteilungen, die den Prozess für ausländische Mitarbeiter übernehmen. Besonders größere Unternehmen in der Öl- und Gasindustrie, in der IT-Branche oder im Gesundheitswesen sind daran gewöhnt.
Ein Punkt, der deutsche Fachkräfte betrifft: Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Für die meisten Berufe reicht der EU-Abschluss. Aber regulierte Berufe wie Arzt, Pfleger, Ingenieur, Lehrer, Architekt oder Elektriker müssen von der zuständigen norwegischen Stelle anerkannt werden. Für Ärzte ist das die Helsedirektoratet, für Ingenieure die NOKUT. Der Anerkennungsprozess dauert je nach Beruf zwischen 4 und 16 Wochen und kann Nachqualifizierungen erfordern, besonders bei der Sprache.
Selbstständige und Freiberufler
Als EU-Bürger kannst du in Norwegen ein Einzelunternehmen (enkeltpersonforetak) gründen. Die Gründung erfolgt über Brønnøysundregistrene (das zentrale Unternehmensregister) und ist kostenlos. Du brauchst eine Fødselsnummer und eine norwegische Adresse. Die Registrierung dauert ein bis zwei Wochen. Ab diesem Moment hast du eine Organisasjonsnummer (vergleichbar mit einer deutschen Steuernummer für Unternehmen) und kannst Rechnungen stellen.
Für die EØS-Registrierung als Selbstständiger musst du nachweisen, dass du tatsächlich wirtschaftlich aktiv bist. UDI verlangt: einen Geschäftsplan, einen Nachweis über Einkünfte oder finanzielle Reserven. Dazu die Registrierung beim Brønnøysundregistrene. In der Praxis sind die Anforderungen nicht besonders streng. Wenn du einen plausiblen Geschäftsplan hast und genug Geld auf dem Konto, wird die Registrierung in der Regel ohne Probleme genehmigt.
Steuerlich sind Selbstständige in Norwegen anders gestellt als in Deutschland. Du zahlst 11 Prozent Trygdeavgift (Sozialversicherungsbeitrag) statt der 7,9 Prozent für Angestellte. Die Einkommensteuer liegt je nach Verdienst bei 22 bis 47 Prozent. Es gibt keine Gewerbesteuer im deutschen Sinne. Umsatzsteuer (merverdiavgift, MVA) beträgt 25 Prozent und muss ab einem Jahresumsatz von 50.000 NOK abgeführt werden. Die Buchhaltungspflichten sind strenger als in Deutschland: Jedes Einzelunternehmen muss eine ordnungsgemäße Buchführung mit Jahresabschluss erstellen.
Steuerliche Registrierung
Die steuerliche Registrierung beim Skatteetaten ist ein Pflichttermin für jeden Einwanderer. Der Skatteetaten vereint in Norwegen drei Funktionen, die in Deutschland getrennt sind: Einwohnermeldeamt (Folkeregister), Finanzamt und Sozialversicherung. Ein Besuch, drei Dinge erledigt. Das spart Zeit.
Beim Skatteetaten beantragst du: Die Anmeldung im Folkeregister (gibt dir die Fødselsnummer), die Steuerkarte (skattekort, bestimmt die Steuerklasse und den Steuersatz) und die MVA-Registrierung (falls du selbstständig bist und über 50.000 NOK Umsatz erwartest). Du brauchst dafür einen Termin, den du online unter skatteetaten.no buchst oder vor Ort bekommst.
Ein Detail, das viele Auswanderer übersehen: In den ersten zwei Jahren in Norwegen kannst du die PAYE-Regelung (Pay As You Earn, auf Norwegisch "kildeskatt for utenlandske arbeidstakere") nutzen. Das ist ein vereinfachtes Steuersystem mit einem Pauschalsteuersatz von 25 Prozent auf das Bruttoeinkommen, ohne Abzüge, ohne Steuererklärung. Das lohnt sich, wenn dein Einkommen niedrig bis mittel ist und du keine großen Abzugsmöglichkeiten hast. Ab einem Bruttoeinkommen von etwa 650.000 NOK pro Jahr fährst du mit dem regulären Steuersystem besser, weil du mehr Abzüge geltend machen kannst.
Familiennachzug
Wenn deine Familie aus der EU kommt, ist der Nachzug unkompliziert. Ehepartner und Kinder unter 21 Jahren haben als Familienangehörige von EØS-Bürgern ein eigenes Aufenthaltsrecht. Sie durchlaufen den gleichen Registrierungsprozess wie du: Online-Antrag bei UDI, Termin bei der Polizei, Anmeldung beim Skatteetaten.
Für Familienangehörige, die nicht aus der EU kommen (zum Beispiel wenn dein Ehepartner aus einem Drittstaat stammt), gelten strengere Regeln. Sie brauchen eine Familieneinwanderungsgenehmigung (familieinnvandringstillatelse). Der Antrag wird bei der norwegischen Botschaft im Heimatland des Partners gestellt. Die Bearbeitungszeit beträgt je nach Herkunftsland zwei bis zwölf Monate. UDI prüft: Ehestand, Einkommen des in Norwegen lebenden Partners (mindestens 300.700 NOK Bruttoeinkommen pro Jahr, Stand 2026), Wohnsituation und Sprachkenntnisse.
Kinder im schulpflichtigen Alter werden nach der Anmeldung automatisch der nächstgelegenen Schule zugewiesen. Die Kommune organisiert das. In der Regel dauert es ein bis zwei Wochen nach der Folkeregister-Anmeldung, bis die Schulzuweisung kommt. Kinder, die kein Norwegisch sprechen, bekommen zusätzlichen Sprachunterricht.
Dauerhaftes Aufenthaltsrecht
Nach fünf Jahren ununterbrochenen legalen Aufenthalts in Norwegen erwirbst du das dauerhafte Aufenthaltsrecht (varig oppholdsrett). Dieses Recht ist unkündbar und unabhängig davon, ob du arbeitest, studierst oder Rentner bist. Es kann nur widerrufen werden, wenn du Norwegen für mehr als zwei aufeinanderfolgende Jahre verlässt.
Für EU-Bürger wird das dauerhafte Aufenthaltsrecht automatisch erworben. Du musst es nicht beantragen. Aber du kannst eine Bestätigung (bevis for varig oppholdsrett) bei UDI anfordern, die als Nachweis dient. Das ist sinnvoll, wenn du die norwegische Staatsbürgerschaft beantragen möchtest oder bei Behördenkontakten nachweisen musst, dass du ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht hast.
Die fünf Jahre müssen nicht am Stück in Norwegen verbracht werden. Kürzere Abwesenheiten (bis zu sechs Monate pro Jahr) unterbrechen den Fünfjahreszeitraum nicht. Längere Abwesenheiten können den Zeitraum zurücksetzen. Ein Sonderfall: Wenn du in Norwegen arbeitest, aber grenzüberschreitend pendelst (zum Beispiel in Schweden wohnst und in Norwegen arbeitest), zählt die Arbeitszeit in Norwegen für das dauerhafte Aufenthaltsrecht.
Norwegische Staatsbürgerschaft
Seit 2020 erlaubt Norwegen die doppelte Staatsbürgerschaft. Das ist eine wichtige Änderung, denn bis dahin mussten EU-Bürger ihre bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben, um Norweger zu werden. Jetzt kannst du Deutscher und Norweger gleichzeitig sein. Das hat die Einbürgerungszahlen deutlich erhöht.
Die Voraussetzungen für die Einbürgerung:
- Mindestens sieben Jahre legaler Aufenthalt in Norwegen in den letzten zehn Jahren
- Dauerhaftes Aufenthaltsrecht (varig oppholdsrett)
- Bestandene Norwegischprüfung auf Niveau A2 mündlich oder Teilnahme am Norwegischkurs (300 Stunden)
- Bestandene Prüfung in Gesellschaftskunde (samfunnskunnskap)
- Kein Strafregister (bestimmte Vergehen schließen die Einbürgerung aus oder verzögern sie)
- Keine offenen Steuerschulden
Der Antrag wird bei UDI gestellt und kostet 4.200 NOK (etwa 365 Euro). Die Bearbeitungszeit beträgt derzeit sechs bis zwölf Monate. Nach der Genehmigung musst du an einer Einbürgerungszeremonie (statsborgerskapsseremoni) teilnehmen, bei der du einen Treueeid auf die norwegische Verfassung ablegst. Die Zeremonie findet in deiner Kommune statt und ist ein feierlicher Anlass.
Meine Einschätzung: Ob du die norwegische Staatsbürgerschaft beantragst, ist eine persönliche Entscheidung. Für EU-Bürger bringt sie wenige praktische Vorteile, da du mit dem EØS-Aufenthaltsrecht bereits die meisten Rechte hast. Der Hauptvorteil: Du kannst wählen und dich zur Wahl stellen (außer bei Kommunalwahlen, da dürfen auch Ausländer mit drei Jahren Aufenthalt abstimmen). Und du verlierst das Aufenthaltsrecht nicht, wenn du Norwegen für längere Zeit verlässt.
Häufige Fragen
Brauche ich als EU-Bürger ein Visum für Norwegen?
Nein. EU-Bürger dürfen ohne Visum nach Norwegen einreisen und sich bis zu drei Monate ohne Registrierung aufhalten. Für einen längeren Aufenthalt ist die EØS-Registrierung bei UDI und der Polizei erforderlich, aber kein Visum.
Wie lange dauert die EØS-Registrierung insgesamt?
Von der Einreise bis zur vollständigen Registrierung (Registreringsbevis + Fødselsnummer + Steuerkarte) dauert es in der Regel vier bis zehn Wochen. Die Wartezeit auf den Polizeitermin ist oft der Flaschenhals. Plane den Termin so früh wie möglich.
Kann ich sofort arbeiten, wenn ich in Norwegen ankomme?
Ja, als EU-Bürger darfst du sofort arbeiten. Du brauchst allerdings eine Steuerkarte (skattekort), damit dein Arbeitgeber den richtigen Steuersatz abziehen kann. Ohne Steuerkarte werden pauschal 50 Prozent Steuern einbehalten. Beantrage die Steuerkarte daher möglichst vor dem ersten Arbeitstag.
Kann ich die doppelte Staatsbürgerschaft behalten?
Ja, seit 2020 erlaubt Norwegen die doppelte Staatsbürgerschaft. Du kannst die norwegische Staatsbürgerschaft erwerben und gleichzeitig deine deutsche (oder andere EU-) Staatsbürgerschaft behalten. Das war bis 2020 nicht möglich.
Was brauche ich für die Anmeldung beim Skatteetaten?
Reisepass oder Personalausweis, EØS-Registreringsbevis von der Polizei, Mietvertrag (als Nachweis einer Adresse in Norwegen), gegebenenfalls Arbeitsvertrag und Geburtsurkunde. Die Anmeldung erfolgt persönlich bei einer Skatteetaten-Filiale mit vorherigem Termin.
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Weiterführende Informationen
Sergej Gerber
Ich bin absoluter Skandinavien-Fan und reise schon seit über 12 Jahren in die schönen Länder Skandinaviens. Hier teile ich meine Erfahrungen und Tipps zu den skandinavischen Ländern und der Ostsee-Region.
Zuletzt aktualisiert: Mai 2026