Bygglov – die Baugenehmigung in Schweden
Eine Baugenehmigung ist notwendig wenn Du in Schweden neu bauen willst, etwas an Dein Haus anbauen willst oder aber auch in manchen Kommunen Dein Haus äußerlich verändern willst (z.B. Fassade ändern oder eine andere Farbe wählst oder auch die Dachziegel von Rot zu Schwarz austauschst). Formulare dafür erhältst Du bei Deiner Kommune in der Dein Haus steht.
Bei der Prüfung der Baugenehmigung (bygglov) wird darauf geschaut ob der Neubau, Anbau oder die Veränderung ins Landschafts- und (oder) Stadtbild passt. Außerdem wird darauf geachtet, ob sich daraus möglicherweise Gefahren entwickeln oder Nachteile für die Nachbarn. Auch wird darauf geachtet, ob die Veränderung ästhetischen Ansprüchen in Form und Farbe standhält.
Egal ob Du eine neue Etage auf das Haus setzt, ein Haus neu baust oder einfach zur Seite anbaust, sei es auch nur eine überdachte Terrasse, Du brauchst, auch in Schweden, immer eine Baugenehmigung. Für kleine Nebengebäude, wie z.B. ein Spielhaus für Kinder (Lekhus) oder einen Gartenpavillon (Lusthus) gibt es eine vereinfachte Regelung, auf die ich später noch eingehen werde.
Bei dem Baugehmigungsverfahren achtet man in Schweden auch besonders auf kulturhistorische, bautechnische und Umwelt-relevante Aspekte.
Solltest Du einen Neubau planen, empfehle ich einen Architekten (arkitek). Auch bei Anbauten, bei denen die Statik des Hauses stark verändert wird, würde ich einen Architekten in Anspruch nehmen. Bei allen anderen Vorhaben ist der Prozess der Baugenehmigung eigentlich viel einfacher als in Deutschland.
Das Formular für die Genehmigung (ansökan om bygglov) erhältst Du bei Deiner Kommune. Dort trägst Du ein was Du bauen oder verändern willst. Dann benötigst Du noch einen Grundstücksauszug. Davon machst Du eine Kopie und zeichnest den Anbau ein (Grundriss).
Außerdem benötigst Du eine einfache Zeichnung vom Haus aus allen Perspektiven. Für Häuser, die in Gewässernähe stehen, gibt es noch ein weiteres Formular (ansökan om strandskyddsdispens) welches eingereicht werden muss, ist aber nicht weiter kompliziert. Es geht auch dabei nur um den Abstand zum Gewässer. Wenn Du alles zusammen getragen hast gehst Du damit zur Bauabteilung Deiner Kommune und besprichst alles mit den sehr hilfsbereiten Mitarbeitern der Kommune. Nach höchstens zwei Wochen erhältst du die Genehmigung in den meisten Fällen mit einer Rechnung um die 3.500,- Kronen.
Für kleinere Bauten auf Deinem Grundstück benötigst Du keine Baugenehmigung. Diese Gebäude müssen frei stehen, mit einem Abstand von mindestens vier Metern zum Haus oder zum jeweiligen Nachbarn. Das Gebäude darf nicht höher sein als 3,2 Meter und nicht größer als 15 Quadratmeter.
Es darf nicht isoliert sein und keine elektrischen Installationen enthalten. Das ist die Definition der 15 qm-Regel. ABER!!! Es gibt so viele unterschiedliche Regelungen von Kommune zu Kommune, so dass ich Dir auch hier empfehle Dich bei Deiner Kommune vorher zu erkundigen, besonders was den Abstand des Gebäudes zu den Grundstückgrenzen betrifft.
Die Baugehmigung wird für fünf Jahre erteilt und muss in den ersten zwei Jahren begonnen werden. Sind die Bauarbeiten abgeschlossen, muss das Bauamt benachrichtigt werden und es erfolgt normalerweise eine Abnahme.
Beispiele für genehmigungspflichtige Bauten:
- Neubau
- Anbau Badezimmer oder anderer Räume
- Dachgauben
- Altan (Holzterasse)
- Überdachung eines Altans
- Anbau eines Carports
- Anbau einer Garage
- Anbau eines Vordachs über dem Eingang
- Änderung der Fassade (von Putz zu Holz, neuer Farbton!)
Beispiele für 15 qm-Regel, bedingt genehmigungspflichtig:
- freistehender Carport oder Garage
- Lusthus
- Lekstuga
- Stuga
- Vedbud (Holzlager)
Dieser Text ist von Stefan Bockx
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