Schweden Flagge
Die schwedische blaugelbe Flagge gab es wahrscheinlich schon im Jahr 1200. Sie hat also eine sehr lange Geschichte, den ältesten Beweis stellt allerdings eine blaue Decke mit einem gelben Kreuz darauf dar, welche aus dem 16. Jahrhundert stammt.
Die beiden Farben stammen aus dem schwedischen Staatswappen, einem blauen Untergrund mit einem gelben Löwen, das Muster ist dem des dänischen Dannebrog nachempfunden.
Die inneren blauen Felder haben ein Verhältnis von 4:5 (Höhe:Breite), die äußeren 4:9 (Höhe:Breite). Die Arme des Kreuzes haben eine Breite entsprechend der Hälfte der Höhe der einzelnen blauen Felder.
Die Farben der Schweden Flagge haben folgende Werte:
Blau:
NCS 4055-R95B
PMS 301 C eller U (gestrichenes und ungestrichenes Papier)
EC 10 % gelb, 50% magenta, 100% cyan (Ec.15X0)
Gelb:
NCS 0580-Y10R
PMS 116 C (gestrichenes Papier) och 109 U (ungestrichenes Papier)
EC 100 % gelb, 20% magenta (Ec.X200)
Zur Erklärung:
NCS = Natural Color System.
PMS = Pantone Matching System.
EC = Eurocolor (4-farbdruck).
Die Länge der Flagge sollte 1/4 der Fahnenstange ausmachen.
Alle schwedischen Flaggentage (Hisstage)
An diesen Tagen muss die schwedische Flagge gehisst werden:
- 1. Januar: Neujahr
- 28. Januar: Namenstag des Königs
- 12. März: Namenstag der Kronprinzessin
- variierend: Ostersonntag
- 30. April: Geburtstag des Königs
- 1. Mai: Tag der Arbeit / Valborg
- variierend: Pfingssonntag
- 6. Juni: Nationalfeiertag und Flaggentag
- variierend: Mittsommertag
- 14. Juli: Geburtstag der Kronprinzessin
- 8. August: Namenstag der Königin
- dritter Sonntag im September in jedem vierten Jahr: Reichstagswahl
- 24. Oktober: UN-Tag
- 6. November: Gustav Adolfs-Tag
- 10. Dezember: Nobeltag
- 23. Dezember: Geburtstag der Königin
- 25. Dezember: 1. Weihnachtsfeiertag / Juldagen
In Schweden wird die Flagge während der Monate März-Oktober von 08:00 Uhr an gehisst, in den Monaten November-Februar um 09:00 Uhr.
Das ganze Jahr über wird die Flagge bei Sonnenuntergang wieder eingeholt, spätestens jedoch um 21:00 Uhr. Bei einem Todesfall wird die Stange auf “Halbmast” gehisst, das heißt bei einer freistehenden Fahnenstange bis ca. 2/3 des Mastes, bei einer Fassadenstange bis zur Mitte der Stange.
Quelle: Nationalencyklopedin